Probenahmen
An die Wasserqualität in Schwimmbädern werden gemäß DIN 19643 sehr hohe Anforderungen gestellt. Es geht um eine gute und gleichbleibende Beschaffenheit
des Beckenwassers und seiner Aufbereitung in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit auszuschließen ist.
Wir nehmen Proben aus Ihren Anlagen, Becken und Installationen nach dem Stand der Technik. Wesentliche Grundlagen hierfür sind die DIN 19643 sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA). Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz – IfSG.
In Ihrem Auftrag und nach einvernehmlicher Abstimmung führt AB GM nachfolgende Probenahmen durch:
- Entnahme von Proben zum Nachweis mikrobiologischer Parameter (Legionellen, E. coli, Coliforme und KBE, Pseudomonas aeruginosa) insbesondere vom Beckenwasser und Füllwasser
- Vor-Ort-Messung/-Untersuchung bestimmter wasserchemischer Parameter (z.B. Temperatur, Trübung, Farbe, Geruch, pH-Wert, freies und gebundenes Chlor, Ozon, Redox Spannung, etc.) insbesondere von Beckenwasser und Reinwasser
- Entnahmen von Legionellenproben aus der Trinkwasserinstallation (insbesondere Warmwasser, bei Notwendigkeit auch Kaltwasser).
Die qualifizierten Probenahmen werden von AB GM als „externer akkreditierter Probenehmer“ nach den Qualitätsrichtlinien und Verfahrensanweisungen der
staatlichen Untersuchungsstellen durchgeführt.
AB GM führt Probenahmen in folgenden Bädern durch:
- Öffentliche Schwimmbäder
- Hotelbäder
- Fitness Clubs
- Saunen
- Wasseraufbereitungsanlage.
Auswertung der Proben
Die Auswertung aller Proben erfolgt nach fachgerechtem Transport umgehend in staatlich/behördlich anerkannten, akkreditierten Untersuchungsstellen.
Je nach zu untersuchenden Parameter kann die Auswertung 2 – 14 Tage dauern.
Die Untersuchungen der Proben in den v.g. Untersuchungsstellen erfolgen nach strengen Qualitätskriterien, Normen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen
die dem Stand der Technik und Guten Laborpraxis entsprechen.
Bericht
Von der staatlichen Untersuchungsstelle wird ein Analysenbericht erstellt.
Eine Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt von der staatlichen Untersuchungsstelle in Zusammenarbeit mit AB GM.
Nach Vorlage der Analysenergebnisse sendet Ihnen AB GM den Bewertungs- und Analysenbericht umgehend zur Kenntnisnahme und internen Verwendung zu.
Gem. den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie das örtlich zuständige Gesundheitsamt ohne schuldhaftes Verzögern umgehend informieren, wenn die Grenzwerte überschritten sind.