Die VDI 6022 fordert Hygienekontrollen in regelmäßigen, wiederkehrenden Abständen in Abhängigkeit der betroffenen RLT Komponente, um Hygienemängel an RLT Anlagen und Wohnungslüftungsanlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Solche Hygienekontrollen umfassen Sichtkontrollen und stichpunktartige mikrobiologische Kontrollen des Befeuchterwassers. Diese Hygienekontrollen werden i.d.R von Mitarbeitern (Hygienefachkräften – Schulung VDI 6022 Kategorie B) der jeweiligen Unternehmen durchgeführt. In manchen Fällen stehen keine Mitarbeiter mit einer entsprechenden Schulung zur Verfügung. In solchen Fällen steht Ihnen AB GM als Dienstleister zur regelmäßigen Durchführung und Bewertung von Hygienekontrollen gern zur Verfügung.
Beratung
Zu Beginn der Dienstleistung steht eine erste telefonische Beratung. Dabei schildern Sie Ihr Anliegen.
Nach Erfragen bestimmter Informationen zu Ihrem Fall werden die Randbedingungen und der Umfang für die notwendigen Hygienekontrollen nach VDI 6022 besprochen bzw. vereinbart. Im Auftragsfall erstreckt sich die Beratung auch auf evtl. notwendige Meetings und Besprechungen in Ihrem Hause.
Visuelle Beurteilung
Die Hygienekontrollen Ihrer RLT-Anlage und Wohnungslüftungsanlage führen wir gemäß VDI 6022 durch. Im Rahmen der Hygienekontrollen wird eine visuelle Beurteilung Ihrer gesamten RLT-Anlage und aller Komponenten (auch dezentrale RLT Geräte und Endgeräte) und der von ihr versorgten Räume vorgenommen, in deren Rahmen unter anderem der Reinigungszustand und technische Zustand von Anlagenteilen beurteilt wird. Unter anderem wird der Grad der Verschmutzung, das Auftreten von Korrosionsstellen, die Beschädigungen von Anlageteilen, der Dichtsitz und die Unversehrtheit von Filtern ermittelt.
Probenahmen
Zur orientierenden Überprüfung mikrobiologischer Parameter gemäß VDI 6022 verwenden wir Dip Slides zur Beprobung von Befeuchter-, Wasch- und Kühlwässern zum Nachweis von Keimen, Legionellen und Pseudomonaden.
Auswertung der Proben
Die Auswertung aller Proben erfolgt nach fachgerechtem Transport umgehend in staatlich/behördlich anerkannte Labore.
I.d.R. erfolgt die Auswertung der Proben quantitativ. Dies stellt die gängige Praxis im Rahmen von Hygiene-Inspektionen dar. Es muss allerdings betont werden, dass gem. den Forderungen der Arbeitsstättenverordnung nach rechtskonformer Beurteilung der Belastung und Gefahren für die Beschäftigten eine qualitative Auswertung (Keimdifferenzierung) insbesondere von biogenen Stoffen streng genommen notwendig ist.
Bericht
Abschließend erhalten Sie einen Bericht über die Hygienekontrollen. Dieser enthält neben einer Beurteilung des Anlagenzustandes eine textliche, zeichnerische und fotografische Dokumentation aller Inspektions- und Probenahmepunkte sowie Handlungsempfehlungen und Analysenergebnisse. Wir beraten auch bei der Beseitigung hygienischer Schwachstellen, die bei den Hygienekontrollen zu Tage getreten sind.