Sie als Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer und Betreiber von RLT Anlagen unterliegen, auch bzgl. der Lufthygiene und gesunden Raumluft, gesetzlichen Forderungen die sich z.B. aus dem Arbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gewerbeordnung, dem Bauordnungsrecht, etc. ergeben. Konkretisiert werden die hygienisch technischen Forderungen z.B. in den Regeln des Vereins Deutscher Ingenieure, VDI 6022 (Hygiene RLT Anlagen), VDI 3803 (Zentrale RLT Anlagen, bauliche Anforderungen), VDI 3804 (Raumlufttechnik Bürogebäude), VDI 6035 (Dezentrale Lüftungsgeräte), die als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzusehen sind und den Stand der Technik repräsentieren.
Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Raumlufthygiene dabei als Schutzziel definiert, wonach eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft im Aufenthaltsbereich von Personen bei bestimmungsgemäßen Betrieb einer RLT Anlage zu jeder Zeit sichergestellt werden muss. Insbesondere Sie als Betreiber von RLT Anlagen und -Geräten oder als Arbeitgeber sind gem. den Forderungen der VDI 6022 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu einem „hygienegerechten“ Betrieb verpflichtet.
Wenn Sie Ihre RLT Anlagen und Geräte nach VDI 6022 planen, errichten und betreiben, erfüllen Sie hiermit die Hygieneanforderungen an RLT Anlagen.
- Nach Fertigstellung der RLT-Anlage ist eine technische Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 durchzuführen.
- Nach Fertigstellung der RLT-Anlage ist eine Hygiene-Erstinspektion durchzuführen.
- Die Hygiene-Erstinspektion soll vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach der ersten Inbetriebnahme.
- Hygieneinspektionen sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle zwei Jahre und bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre durchzuführen.
Sind Sie Betreiber von Bestandsanlagen, die konstruktiv nicht der VDI 6022 entsprechen, ergeben sich für Sie Möglichkeiten zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten durch Umbaumaßnahmen oder Anpassungen von Mindestintervallen bei der Wartung der Anlagen als Kompensationsmaßnahme.
Die Überwachung Ihrer RLT Anlagen und Geräte gem. den Forderungen der VDI 6022 ist eine staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern oder den Ämtern für Arbeitsschutz wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen sowie der technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überprüfen die betriebliche Umsetzung.