Gem. Forderung der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung ist eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) der Trinkwasserinstallation bei Erreichen des technischen Maßnahmewertes Legionellen (100 KBE/100 ml) durchzuführen. Die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) ist durch den USI (Unternehmer oder Sonstiger Inhaber) unverzüglich durchzuführen oder bei fehlender Sachkunde zu veranlassen. Die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) soll anlagentechnische Mängel und hygienerelevante Risiken aufzeigen, einordnen und bewerten. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind in einem Maßnahmeplan festzuschreiben um u.a. auch zu einer Optimierung der Betreiberpflichten beizutragen.
AB-GM verfügt über die notwendige Sachkunde (Studium Wassertechnik, Schulungen Probenehmer, VDI 6023, Gefährdungsanalyse) zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Sie müssen eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Ihrer Trinkwasserinstallation durchführen lassen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.