Probenahmen
Wir nehmen Proben aus Ihren Wasserspendern und Schankanlagen nach dem Stand der Technik. Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI), der Lebensmittelüberwachungsbehörden, etc.
In Ihrem Auftrag und nach einvernehmlicher Abstimmung führt AB GM nachfolgende Probenahmen durch:
- Entnahme von Wasserproben zum Nachweis mikrobiologischer Parameter (E. coli, Coliforme und KBE, Clostridium perfringens, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Fäkalstreptokokken, sulfitreduzierende Anaerobier)
- Entnahme von Wasserproben zum Nachweis chemischer Parameter.
Die qualifizierten Probenahmen werden von AB GM als „externer akkreditierter Probenehmer“ nach den Qualitätsrichtlinien und Verfahrensanweisungen der staatlichen Untersuchungsstellen durchgeführt. AB GM führt Probenahmen in folgenden Anlagen durch:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Kommunale Einrichtungen
- Industrieunternehmen
- Gebäude der Gesundheitsversorgung, Pflegeheime
- Kaufhäuser, Supermärkte, Baumärkte
- Hotels
- Bankhäuser
- Baumärkte
- Etc.
Auswertung der Proben
Die Auswertung aller Proben erfolgt nach fachgerechtem Transport umgehend in staatlich/behördlich anerkannten, akkreditierten Untersuchungsstellen.
Je nach zu untersuchenden Parameter kann die Auswertung 2 – 14 Tage dauern.
Die Untersuchungen der Proben in den v.g. Untersuchungsstellen erfolgen nach strengen Qualitätskriterien, Normen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen die dem Stand der Technik und Guten Laborpraxis entsprechen.
Bericht
Von der staatlichen Untersuchungsstelle wird ein Analysenbericht erstellt.
Eine Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt von der staatlichen Untersuchungsstelle in Zusammenarbeit mit AB GM.
Nach Vorlage der Analysenergebnisse sendet Ihnen AB GM den Bewertungs- und Analysenbericht umgehend zur Kenntnisnahme und internen Verwendung zu.
Gem. den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie das örtlich zuständige Gesundheitsamt ohne schuldhaftes Verzögern umgehend informieren, wenn die Grenzwerte der Mineral- und Tafelwasserverordnung oder der Trinkwasserverordnung überschritten sind.