Zum Schutz der Beschäftigten von Rückkühlwerken und Verdunstungskühlanlagen und von Personen im Umkreis gegen die Gefahren insbesondere von Legionellen ist der Betreiber zu einem hygienegerechten Betrieb verpflichtet. Hierzu sind die Anforderungen der VDI 2047, der 42. BImSchV sowie von weiteren Regelwerken, Verordnungen (Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, etc.) und Gesetzen (Arbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, etc.) zu beachten bzw. umzusetzen. Insbesondere hat der Betreiber auch eine Gefährdungsbeurteilung seines Rückkühlwerkes bzw. seiner Verdunstungskühlanlage(n) durchzuführen oder durchführen zu lassen.