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Häuser & Gebäude – Wohnungslüftungsanlagen – VDI 6022 Hygieneinspektion - Kamerainspektion

Lufthygiene Wohnungslüftungsanlagen in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen

„Für die Anwendung der VDI-Richtlinien im privaten Wohnbereich gibt es keine rechtsverbindliche Forderung, auch keine allgemeingültige Forderung, aus der diese Verpflichtung abzuleiten wäre. Das Thema „Wohnungslüftung“ ist dennoch im Abschnitt 6.6 der VDI 6022 Blatt 1 /1/ behandelt, weil es im Fall einer Wohnungsvermietung als auch bei Nutzung einer Wohnung z.B. als Büroraum oder Arztpraxis Anwendung findet. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verweilzeit von Personen in Wohnräumen die Verweilzeit in Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden, in denen die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt, bei Weitem überschreitet, sollten die konstruktiven Hygieneanforderungen der Richtlinienreihe VDI 6022 auch von Anlagen und Geräten in privaten Wohngebäuden erfüllt werden.“ /Quelle: Keune, Kommentar zu VDI 6022/