AB-GM – Ingenieurbüro in Mannheim

42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)

42. Verordnung Bundesimmissionsschutzgesetz

Neue Betreiberpflichten

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger (42. BImSchV, BGBl 2017, Teil I Nr. 47) veröffentlicht.

Die Verordnung ist am 18. August 2017 in Kraft getreten.

In der 42. BImSchV sind u.a. Hygieneanforderungen, Untersuchungs- und Überwachungspflichten des Nutzwassers (Zusatzwasser, Kühlwasser, Waschwasser) und Meldepflichten an zuständige Behörden bzgl. der o.g. Anlagen/Systeme dargestellt denen die Betreiber/Eigentümer rechtsverbindlich nachkommen müssen.

Alle Maßnahmen unterliegen einer Dokumentationspflicht (Betriebstagebuch, Gefährdungsbeurteilung, Dokument zur Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre).

Ziel ist die Verhinderung von Verunreinigung mit Mikroorganismen in Nutzwasser und Aerosolen zum Schutz der Mitarbeiter und anderer Personen sowie der Bevölkerung gegen gesundheitliche Risiken (insbesondere Legionellen).

Zur Beantwortung von Fragestellungen zu den Betreiberpflichten und notwendigen Maßnahmen kann Ihnen AB-GM im Rahmen einer Fachberatung gern behilflich sein. Als hygienisch fachkundige Person nach VDI 2047, VDI 6023 und VDI 6022 führt AB-GM Legionellenprüfungen in Kühlwassersystemen, Trinkwasserinstallationen und Lüftungsanlagen mit Befeuchtungseinrichtungen durch.